Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (kurz UN-BRK) ratifiziert. Dadurch wurde der politische Wille manifestiert, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen Beachtung finden sollen. Es hat seitdem etwas gedauert, aber nun schreitet der Gedanke der Inklusion, dass Menschen mit Behinderungen mitten in unsere Gesellschaft gehören, wieder ein Stück voran. Seit Januar 2024 gibt es nun für junge Menschen, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind, einen gesetzlichen Anspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) auf Unterstützung durch „Verfahrenslotsen“. Wenn die Betroffenen oder deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen wollen, sich im Behördendschungel nicht zurechtfinden oder Schwierigkeiten haben, den Hilfebedarf gegenüber den Sozialleistungsträgern zu formulieren, können sie sich an den Verfahrenslotsen beim Jugendamt wenden. Diese sollen dafür sorgen, dass die jungen Menschen die Hilfe bekommen, die ihnen zusteht.
„Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken“, so heißt es im Gesetz (§ 10b SGB VIII). Die freiwillige Begleitung durch einen Verfahrenslotsen ist ab der Klärung des Hilfebedarfs bis zur Inanspruchnahme einer Hilfe möglich und eine kostenfreie Dienstleistung.
Der „Verein Kinderkrebshilfe in der Region Oberpfalz Nord e.V.“ wird für die Verfahrenslotsen der nördlichen Oberpfalz sicherlich ein sehr wichtiger Kooperationspartner werden. In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Zusammenarbeit, um gemeinsam die Belastungen, Ängste und Sorgen von jungen Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, und deren Familien zu lindern.
Die Kinderkrebshilfe der Region Oberpfalz Nord e.V. kümmert sich bereits seit 20 Jahren sehr erfolgreich, unermüdlich und mit absoluter Leidenschaft um die Belange, Bedürfnisse und Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und deren Familien, gerade auch dann, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Aber auch regelmäßige Freizeitaktivitäten für die ganze Familie kommen nicht zu kurz und tragen dazu bei, dass Kinder trotz ihrer Beeinträchtigung oder schweren Krankheit mit Freude am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Somit lebt und fördert der Verein von Anfang an Inklusion! Für ihr kreatives Engagement gebührt der Vorstandschaft des Vereins ein herzliches Dankeschön und größter Respekt.
Mit den besten Wünschen zum Jubiläum
Norbert Meister
Verfahrenslotse
Kreisjugendamt Neustadt a.d.Waldnaab